Tschibo wurde wegen irreführender Kennzeichnung verklagt. Die beiden Sorten "Eduscho Gala Melange" und "Tchibo Gran Café" enthalten nur 89% bzw. 90% Kaffee, der Rest ist Karamell und Maltodextrin. Tschibo meint das mit der Aufschrift "Typ Melange" zur genüge gekennzeichnet zu haben. Die Richter meinen jedoch, dass der Verbraucher Kaffee erwartet und daher die Zutatenliste nicht genau ansieht. Tschibo will Berufung einlegen.
Gefunden bei das-ist-drin.
Nachtrag vom 26.8.: Mittlerweile habe ich's auch gemerkt. Es muss natürlich Tchibo und nicht Tschibo heißen.