
Der Spiegel [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] befasst sich mit der Health Claim Verordnung der EU. Diese regelt die Werbung mit Gesundheitsversprechen bei Lebensmitteln.
Dieser Beitrag stammt vom Autor des Buches "Leben ohne Diät".
Lesen Sie die erste Auflage des Buches hier direkt online.
Setzten Sie sich doch ein Lesezeichen in Ihrem Browser. Innerhalb der Seite hilft Ihnen das Leselineal, sich die Stelle zu merken, an der Sie beim letzten Besuch aufgehört haben.
Wen trifft die "Beweislast"? - Die Health-Claims-Verordnung beschäftigt weiter die Gerichte
Mehr und mehr Gerichte müssen sich mit der Health-Claims-Verordnung befassen. Das Landgericht Düsseldorf hatte nun über diverse Nahrungsergänzungsmittel und Tees mit Pilz-Extrakten zu urteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.juravendis.de/produktrecht/lebensmittelrecht.html